Die Stadt Heidenheim ist bemüht, ihre  Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die WebApp “appgefahren Heidenheim”.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise mit den Anforderungen an Barrierefreiheitsrichtlinien nach WCAG AA vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den aufgeführten Gründen nicht barrierefrei:

 

  • Die Anwendung kann nicht im Querformat-Modus (Landscape Mode) verwendet werden.
  • Die Anwendung bietet keinen Modus mit invertierter Kontrastdarstellung (Dark Mode).
  • Die Steuerung der Karte (Verschieben der Karte) ist teilweise nur per Geste möglich.
  • Einige Elemente wie z.B. Livedaten-Informationen vermitteln Zusatzinformationen rein über die Farbe
  • In der kleinsten Darstellungsform können POI-Kategorien nur anhand der Farbe unterschieden werden
  • Einige der verwendeten Partner- und Kundenfarben entsprechen nicht den Kontrastanforderungen
  • POIs und andere Elemente auf der Karte können nicht oder nur eingeschränkt per Tastatur oder Screenreader aktiviert und/oder vorgelesen werden.
  • Die Tastaturreihenfolge ist in einigen Fällen nicht konsistent und nachvollziehbar.
  • In einigen Fällen sind Informationen, die durch Farben vermittelt werden, nicht ohne die Fähigkeit zur Farbwahrnehmung zugänglich (z.B. Informationen über Verspätungen im Abfahrtsmonitor)
  • Die Anwendung bietet keine Hilfefunktion für Menschen mit eingeschränktem technischem Wissen.
  • Der in der WebApp enthaltene QR-Code-Scanner kann nur eingeschränkt per Tastatur oder anderen alternativen Eingabegeräten bedient werden.
  • Vergrößerte Textdarstellung wird nur über die System- oder Browser-Einstellungen ermöglicht.

 

 

Feedback und Kontaktangaben
Um etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu melden oder Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen, wenden Sie sich per Formular an die Stadtverwaltung Heidenheim .

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist die Stadtverwaltung Heidenheim, erreichbar unter den folgenden Kontaktinformationen.

Stadtverwaltung Heidenheim

Grabenstraße 15

89522 Heidenheim an der Brenz

rathaus@heidenheim.de

(0 73 21) 3 27-0

(0 73 21) 3 27-10 11

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Diese Erklärung wurde am 10.09.2025 erstellt.